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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Brauereigaststätte Dinkelacker

 


Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle mündlichen und schriftlichen Verträge
zwischen dem Vertragspartner (Gast/ Veranstalter) und der

Brauereigaststätte Dinkelacker
Inh. Filipe Ribas—Heredia
Tübinger Str. 46, 70178 Stuttgart
(im folgenden "Gaststätte" genannt)

 

für alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen der Gaststätte.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Reservierungen.
Abweichungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Gaststätte stimmt diesen ausdrücklich zu.

Leistungen des Restaurants

Die Gaststätte ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und von der Gaststätte
zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Vertragspartner und seine Gäste dürfen keine Speisen und Getränke zu den Reservierungen
mitbringen und keine eigenen Speisen und Getränke in der Gaststätte konsumieren
oder durch Teilnehmer konsumieren lassen.
Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall kann die Gaststätte
die Entrichtung eines angemessenen Entgelts verlangen, mit dem ein Betrag zur Deckung
der Gemeinkosten erbracht wird und der entgangene Speisen- und Getränkeumsatz unter Abzug
ersparter Aufwendungen honoriert wird.
Die Pflicht zur Durchführung der Reservierung und das Erbringen der vereinbarten Leistungen

beziehen sich auf die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl.

Pflichten des Vertragspartners

Restaurantplätze können ausschließlich nur zum Essen und Trinken reserviert werden.
Reservierungen nur zum Trinken können wir für unseren Restaurantbereich nicht berücksichtigen,
außer die Gaststätte stimmt dem ausdrücklich zu.

Der Vertragspartner entrichtet die für die Leistung vereinbarten Preise des Restaurants.
Bei Reservierungen bei denen Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, hat der Vertragspartner
den zu entrichtenden Preis spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen.
Eine Kostenübenahmeerklärung muss dafür vorliegen.
Der Vertragspartner bezahlt für den Fall des Verzuges mit der Zahlungsverpflichtung Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten.

Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Restaurant gegenüber mit dem Kunden
als Gesamtschuldner. Das Restaurant kann vom Kunden und / oder vom Dritten
eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung der Gaststätte.


Das Restaurant ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn zwischen
dem Vertragsschluss und der Durchführung der Reservierung mehr als vier Monate liegen
und das Restaurant dem laut Preisliste zu entrichtenden Betrag angepasst hat.
Die Erhöhung darf nicht mehr als 10 % für die jeweils vereinbarte Leistung betragen.
Übersteigt die Erhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in diesem Zeitraum,
so ist der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
Die Kündigung muss innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich erfolgen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Nutzung der Nebenräume/ Veranstaltungen

Unsere Nebenräume können exklusiv angemietet werden, hierfür gelten gesonderte Regelungen:
Für die exklusive Nutzung/ Anmietung eines Nebenraumes wird ein Mindestumsatz vereinbart, dieser ist je nach Nebenraum wie folgt:

Brauerstüble                  750,- €
Hopfenstube                1300,- €
Carl´s Braukeller        2400,- €

Falls der Mindestumsatz nicht erreicht wird, kann die Gaststätte den Differenzbetrag als entgangenen Gewinn
verlangen, sofern nicht der  Kunde einen niedrigeren oder die Gaststätte einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

Für die exklusive Nutzung der Nebenräume ist immer eine Raummiete zu entrichten, diese ist wie folgt:

 

Brauerstüble                  100,- €
Hopfenstube                  150,- €
Carl´s Braukeller           300,- €

Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen,
kann das Restaurant zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Personal, berechnen.

Rücktritt des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist berechtigt, schriftlich oder auch telefonisch, bis 14 Tage
vor dem Reservierungstermin kostenlos vom Vertrag/ der Reservierung zurückzutreten.

Tritt der Vertragspartner erst zwischen 13 Tagen und 1Tag vor dem Reservierungstermin zurück,
ist das Restaurant berechtigt, 15,00 Euro Stornogebühr pro reservierter Person zu erheben.

 

Wenn eine Stornierung der Reservierung nicht erfolgt und keine Personen zum genannten Termin erscheinen,
wird eine Nichterscheinungs-Gebühr von pauschal 25,00 € pro reservierter Person in Rechnung gestellt.
Das Restaurant kann einen höheren Schaden geltend machen, wenn ihm ein solcher entstanden ist.

Rücktritt des Restaurants

Das Restaurant ist berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt.

Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:


- der Vertragspartner eine angeforderte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht erbracht hat,
- der Vertragspartner dem Restaurant falsche Angaben über wesentliche Tatsachen,
  die das Vertragsverhältnis betreffen, gemacht hat
- höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen oder andere vom Restaurant
  nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Reservierungszeit

Die Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Leistungen bezieht sich auf die vertraglich
vereinbarte Teilnehmerzahl.
Das Restaurant akzeptiert darüber hinaus eine Abweichung von der vereinbarten Teilnehmerzahl nach oben, wenn diese Abweichung dem Restaurant angezeigt worden ist und die Kapazitäten des Restaurants für die Bewirtung der höhere Teilnehmerzahlen ausreichend sind.
Wenn eine Anzeige nicht rechtzeitig erfolgt, ist das Restaurant nicht verpflichtet, die Anzahl von Personen, die über die vereinbarte Teilnehmerzahl hinausgeht, zu bewirten.
Erbringt das Restaurant zusätzliche Leistungen an eine größere Teilnehmerzahl als vereinbart war, wird bei der Berechnung die Zahl
der tatsächlich erschienenen Gäste, nicht nur die vertraglich vereinbarte Zahl von Reservierungsteilnehmer zugrunde gelegt.
Dies ist unabhängig davon, ob das Erscheinen zusätzlicher Teilnehmer angekündigt war oder nicht.
Das Restaurant akzeptiert darüber hinaus eine Abweichung von der vereinbarten Teilnehmerzahl nach unten, wenn dies bis spätesten 5 Werktage
vor Termin mitgeteilt wird.
Das Restaurant kann dann einen Ausfallschaden geltend machen, wenn ihm ein solcher entstanden ist.
Die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten für die Reservierung sind verbindlich.

Sonstiges:

  1. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten,
    haftet der Kunde der Gaststätte, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich
    der Gaststätte liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde
    und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

  2. Die Gaststätte kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten
    (z.B. Abschlagszahlungen, Versicherungen, Kautionen) verlangen.

  3. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä., sowie die Nutzung von Flächen im Restaurant
    außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen
    der schriftlichen Einwilligung der Gaststätte
    und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
    Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen

  4. den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
    Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende
    der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Restaurant,
    für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten
    für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird.

  5. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden von der Gaststätte
    entsorgt werden.

  6. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten
    des Kunden nachgesandt. Die Gaststätte bewahrt die Sachen sechs Monate auf
    Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht,
    dem lokalen Fundbüro übergeben.
    Jedwede Haftung des Restaurants ist ausgeschlossen.

  7. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
    der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
    – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen –
    unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen,
    die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

 

Datenschutz

Wir versichern Ihnen, dass persönliche Daten im Zuge ihrer Reservierung vertraulich behandelt werden.
Für eine Reservierung bei uns ist es notwendig Ihre Daten (wie Name, Anschrift, Telefon  oder E-Mail Adresse) zu erheben, erfolgt dies,
basiert das auf freiwilliger Basis.
Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Brauereigaststätte Dinkelacker
Inh. Filipe Ribas- Heredia
Tübinger Str. 46, 70178 Stuttgart
E-Mail: info@bg-dinkelacker.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns
einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Stand Dezember 2022

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